Durch das Anlegen eines Benutzeraccounts bei der Software Quickverleih akzeptieren Sie die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Netzinkubator Software GmbH, Burgenstr. 4A, 71116 Gärtringen über die Nutzung der Software Quickverleih. Stand Juli 2017
1. Anwendungsbereich / Vertragsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und finden Anwendung auf die von Ihnen (nachfolgend „Nutzer“) genutzte Software Quickverleih der Netzinkubator Software GmbH (nachfolgend „Anbieter“) sowie auf die Speicherung von Daten des Nutzers (Data Hosting). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers werden vom Anbieter nicht anerkannt.
2. Softwareüberlassung
- Für die Dauer dieses Vertrages stellt der Anbieter dem Nutzer die Softwarelösung Quickverleih in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Der Anbieter speichert zu diesem Zweck die Software auf einem Server, den der Nutzer über das Internet oder über das Intranet des Nutzers erreicht.
- Für die Beschaffenheit der vom Anbieter bereitgestellten Software ist die auf der Website des Anbieters zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich.
- Der Anbieter überwacht die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt eventuelle Softwarefehler nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich. Ein Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, unkontrolliert abbricht, falsche Ergebnisse liefert, oder in anderer Art nicht wie beschrieben arbeitet, so dass die Nutzung der Software nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
- Die Funktionen der Software werden vom Anbieter fortlaufend weiterentwickelt. Die Software kann jederzeit ohne Vorankündigung durch das Einspielen von neuen Funktionen oder Funktionsänderungen verbessert werden.
3. Nutzungsumfang
- Der Anbieter räumt dem Nutzer das einfache und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software bestimmungsgemäß während der Dauer des Vertrages zu nutzen.
- Der Nutzer darf die Software nur im Rahmen der, laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung, bestimmungsgemäßen Benutzung der Software vervielfältigen. Zur notwendigen Vervielfältigung gehört das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Nutzer eingesetzten Hardware, es sei denn der Anbieter erteilt hierzu ausdrücklich seine Genehmigung.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese Software entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter untersagt dem Nutzer daher ausdrücklich eine Weitervermietung der Software.
- Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Vertragsbeziehungen zu Dritten so zu gestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.
4. Data Hosting
- Im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Software überlässt der Anbieter dem Nutzer zur Speicherung seiner Daten einen Speicherplatz auf einem Server.
- Der Anbieter stellt sicher, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
- Der Nutzer verpflichtet sich, auf dem Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
- Der Anbieter verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers zu treffen.
- In jedem Fall ist der Nutzer Alleinberechtigter an den Daten. Der Anbieter verpflichtet sich auf Verlangen des Nutzers, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, einzelne oder sämtliche Daten herauszugeben. Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Ein Anspruch des Nutzers auf die, zur Verwendung der Daten geeignete, Software besteht nicht.
- Der Anbieter kann die Software auch auf einem Server innerhalb des Intranets des Nutzers bereitstellen.
5. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Änderungen und Erweiterungen der vertragsgegenständlichen Dienste sowie Maßnahmen zur Ermittlung und Korrektur von Funktionsstörungen werden die Erreichbarkeit der vertragsgegenständlichen Dienste nur dann unterbrechen oder beeinträchtigen, wenn es aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Die Grundfunktionen der Software werden täglich überwacht. Die Wartung erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00- 18:00 Uhr. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. stark eingeschränkt – beginnt die Wartung innerhalb von 2 Stunden nach Eingang der Fehlermeldung durch den Nutzer. Der Anbieter wird den Nutzer rechtzeitig über die Wartungsarbeiten benachrichtigen und diese schnellstmöglich durchführen.
6. Entgelt
- Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. für die Softwareüberlassung, den Kundensupport und das Data-Hosting zu bezahlen.
- Der Nutzer erhält vom Anbieter eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt.
- Der Anbieter ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte durch schriftliche Benachrichtigung des Nutzers vorzunehmen. Voraussetzung und Gründe dafür sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung orientiert sich in Art und Ausmaß an der Änderung des Umfangs und der Leistungsfähigkeit der Software. Akzeptiert der Nutzer die Anpassung nicht, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
7. Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist verpflichtet, durch geeignete Vorkehrungen den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software zu verhindern. Dazu wird der Nutzer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter anweisen, das Urheberrecht einzuhalten sowie insbesondere keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
- Für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen ist der Nutzer selbst – unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung – verantwortlich.
- Der Nutzer verpflichtet sich, dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen, um seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen.
- Bei erstmaliger Nutzung der Software muss der Nutzer selbst einen „Benutzernamen“ sowie ein Passwort erzeugen. Beide sind zur weiteren Nutzung der Software erforderlich und der Nutzer ist verpflichtet sie Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
8. Support und Kundendienst
- Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Nutzers zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software wird der Anbieter innerhalb der auf der Website www.Quickverleih.de veröffentlichten Geschäftszeiten schnellstmöglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten. Darüber hinausgehende Support-Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
9. Laufzeit / Änderung / Kündigung / Auflösung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung durch den Nutzer und kann von beiden Parteien monatlich beendet werden. Die Kündigung erfolgt per Email an info@quickverleih.de.
- Dem Anbieter ist die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung des Vertrages liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer
2.1. in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
2.2. mit der Zahlung von mindestens einem Monatsentgelt aus diesem Vertragsverhältnis im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
2.3. bei Nutzung der Software schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift
2.4. die Software zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen einsetzt.
10. Kaufvertrag, Zahlung und Rechnung
- Dem Nutzer steht eine 14-tägige kostenfreie und unverbindliche Demo zur Verfügung. Sobald die kostenlose Demo abgelaufen ist erhält der Nutzer einen entsprechenden Hinweis. Möchte er Quickverleih nicht weiter nutzen kann er seinen Account löschen. Entscheidet er sich für eine Weiternutzung wählt er eines der angebotenen Abonnements aus.
- Zur Zahlung des ausgewählten Abonnements stehen dem Nutzer mehrere Bezahlverfahren, z.B. Kreditkarte und Sepa Lastschrift, zur Verfügung. Der Kaufvertrag kommt mit der Durchführung der Zahlung des Abonnements zustande.
- Für jede Zahlung erhält der Nutzer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Zustellung der Rechnung erfolgt per Email an die Emailadresse, die mit dem Nutzeraccount zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung verknüpft ist.
11. Gewährleistung / Haftung
- Der Anbieter leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software Gewähr.
- Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
- Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter ist verpflichtet, den Nutzer unverzüglich über die Sperre und den Grund zu verständigen. Sobald der Verdacht entkräftet ist, ist die Sperre aufzuheben.
12. Mitteilungen
- Mitteilungen des Nutzer sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, Adressänderungen unverzüglich dem anderen Vertragspartner bekannt zu geben und widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen zu akzeptieren.
13. Datenschutz und Geheimhaltung
- Der Anbieter ist verpflichtet, über alle vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Nutzers, im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages strengstes Stillschweigen zu bewahren. Er wird diese weder weitergeben noch auf sonstige Art verwerten. Dies gilt gegenüber unbefugten Dritten sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Anbieter verpflichtet, vor einer solchen Weitergabe den Nutzer um Zustimmung zu bitten.
- Der Anbieter ist verpflichtet, eine mit Absatz 1 inhaltsgleiche Regelung mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern zu vereinbaren.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Nutzer als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
- Wenn Sie Ihre Daten entfernen oder ändern lassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per Email unter info@Quickverleih.de.
14. Schlussvorschriften
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.